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Baumängel4 Ein Baumangel liegt vor, wenn der "Ist" - Zustand in negativer Weise vom vertraglich geschuldeten "Soll" - Zustand abweicht.
4 Mangel ist ein Rechtsbegriff, der z.B. in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistunen) oder dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert wird. So auszugsweise in § 13 VOB/B DIN 1961:2002-12:
4 Nicht jeder Baumangel muss zwangsläufig zu einem Bauschaden führen, aber ...
Bauschädenkönnen resultieren aus Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehlern, aus unterlassener Instandhaltung - oder aus der Kombination mehrerer der erwähnten Gründe.
Als Bauschaden bezeichnet man
4 eine Beeinträchtigung der Funktion und/oder des Wertes, Schäden durch Nutzung, aus Überbeanspruchung, Umwelteinflüssen, Schadstoffeinwirkung, usw.
4 eine wertmindernde Veränderung am Bauwerk, wie sie unter normalen Umständen nicht zu erwarten wäre
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